Luftsicherheitsschulung gemäß Kap. 11.2.3.2. für Kontrollkräfte Fracht und Post
Schulung des Sicherheitspersonals gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 Anhang 11.2.3.2. für „Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen“.
Dauer |
102 UE |
Voraussetzung |
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie körperliche Eignung |
Inhalte |
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodule 3-5, Spezialmodul 9 sowie Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis. Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Die Prüfung wird von der Behörde nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung abgenommen. |
Abschluss |
Schulungsbescheinigung |
Gültigkeit |
Gültig für 3 Jahre. Vor Ablauf der 3 Jahren erfolgt eine Rezertifizierung. |
Details Schulungsinhalte
- Terrorismus: Einführung, Chronologie und aktuelle Bedrohung
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnisse über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschl. der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die sichere Lieferkette kontrollieren
- Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit / Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
- Waffen- und verbotene Gegenstände
- Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- Auswertung von Röntgenbildern an computergestützten Trainingssystemen
- Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
- Grundlagen der Kontrollabläufe/ Durchführung der Kontrollen / Einweisung vor Ort/ Praktische Einweisung an den Kontrollstellen
- Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
- Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
- Turnusmäßige Fortbildung für LSKK´s gem. §3 Abs. 5 Luftsicherheitsschulungsverordnung
- Jährlich sind 28 Stunden zu schulen, davon monatlich eine Stunde Fortbildung in der Auswertung von Röntgenbildern
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen
- Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken
- Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen
- Durchführung der Kontrollen / Grundlagen der Kontrollabläufe
Sprache |
Deutsch |
Zeiten |
Die Kurse beginnen um 09:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr (kann nach Absprache variieren) |
Schulungsort |
Cargo City Süd, Geb. 556 B, 60549 Frankfurt |
Essen |
Wir kümmern uns um Ihr leibliches Wohl uns stellen Ihnen Kaffee und Snacks zur Verfügung (alles im Seminarpreis enthalten) |
Zertifikat |
Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung ein Teilnahmezertifikat, digital oder hardcopy. |
Preis |
1.900,00 € zzgl. Gesetzl. MwSt. |