Neue Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/103 zur Änderung der VO (EU) Nr. 2015/1998

Die neue DVO (EU) 2019/103 als Änderungsverordnung zur DVO (EU) 2015/1998 ist zum 01.02.2019 in Kraft getreten.

Diese beinhaltet Spezifizierungen zu Sicherheitsausrüstung, Flughafensicherheit (Ausweise), Ergänzungen im Sicherheitsprogramm und in den Schulungen sowie veränderte Einstellungsmodalitäten (normale und erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung).

Die Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften der Flughafen- oder Flugbesatzungsausweise und die Aufnahme von Schuh-Metalldetektoren und Schuh-Sprengstoffdetektoren sowie Detektoren für explosionsfähige Dämpfe (EVD-Geräte) als „neue“ Sicherheitsausrüstung.

Die Schaffung einer Sicherheitskultur im Unternehmen muss nun erfolgen, um möglichen Bedrohungen durch Innentäter entgegenzuwirken. Entsprechend muss dies im Sicherheitsprogramm beschrieben und als neuer Inhalt in den Schulungen vervollständigt werden.

Die Änderungen ergeben sich im Hinblick der Einstellungsmodalitäten des Personals, die beschäftigungsbezogene Überprüfung wird europaweit eingestellt. Stattdessen gibt es dann spätestens mit Ende des kommenden Jahres neben der normalen auch eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung.