Luftsicherheitsschulung gemäß Kap. 11.2.3.2. für Kontrollkräfte Fracht und Post

Schulung des Sicherheitspersonals gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 Anhang 11.2.3.2. für „Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen“.

Dauer

102 UE

Voraussetzung

Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie körperliche Eignung

Inhalte

Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodule 3-5, Spezialmodul 9 sowie Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Die Prüfung wird von der Behörde nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung abgenommen.

Abschluss

Schulungsbescheinigung

Gültigkeit

Gültig für 3 Jahre. Vor Ablauf der 3 Jahren erfolgt eine Rezertifizierung.

Details Schulungsinhalte

  • Terrorismus: Einführung, Chronologie und aktuelle Bedrohung
  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Kenntnisse über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschl. der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die sichere Lieferkette kontrollieren
  • Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit / Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
  • Waffen- und verbotene Gegenstände
  • Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Auswertung von Röntgenbildern an computergestützten Trainingssystemen
  • Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
  • Grundlagen der Kontrollabläufe/ Durchführung der Kontrollen / Einweisung vor Ort/ Praktische Einweisung an den Kontrollstellen
  • Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
  • Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
  • Turnusmäßige Fortbildung für LSKK´s gem. §3 Abs. 5 Luftsicherheitsschulungsverordnung
  • Jährlich sind 28 Stunden zu schulen, davon monatlich eine Stunde Fortbildung in der Auswertung von Röntgenbildern
  • Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken
  • Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Schutzanforderungen für Fracht und Post
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen
  • Durchführung der Kontrollen / Grundlagen der Kontrollabläufe

Sprache

Deutsch

Zeiten

Die Kurse beginnen um 09:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr (kann nach Absprache variieren)

Schulungsort

Cargo City Süd, Geb. 556 B, 60549 Frankfurt

Essen

Wir kümmern uns um Ihr leibliches Wohl uns stellen Ihnen Kaffee und Snacks zur Verfügung (alles im Seminarpreis enthalten)

Zertifikat

Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung ein Teilnahmezertifikat, digital oder hardcopy.

Preis

1.900,00 € zzgl. Gesetzl. MwSt.
Kontakt

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    Cargo City Süd, Geb. 556 B, 60549 Frankfurt